1. Der Vereinspräsident, Dr. Markus Stokar und Vizepräsidentin Sabine Mehring haben am 12.5.2026 die Petition Windkraft kann’s“ vor der Petitionskommission vorgestellt. 
 
Die Situation hat sich seit der Lancierung unserer Petition verändert, in dem am 1.4.2026 der Beschleunigungserlass des Bundes in Kraft gesetzt wurde, der die Kantone verpflichtet ihre Bewilligungsverfahren zu straffen. Damit wird die wichtigste Forderung unserer Petition erfüllt.
 
Folgende Anliegen sind aber noch offen, die wir entsprechend in der Petitionskommission deponiert haben mit dem Wunsch, sie in den Landrat einzubringen:
 
  1.  Die Bau- und Umweltschutzdirektion ist dabei, einen neuen kantonalen Richtplan auszuarbeiten in dem wesentlich mehr Windkraftzonen enthalten sein sollen. Laut Potentialstudie des Bundes hat der Kt. BL ein Windkraftpotential von 600 GWh pro Jahr. Wir erwarten, dass dieses Potential weitgehend in den Richtplan aufgenommen wird. Das heisst ja noch nicht, dass dann überall Windturbinen aufgestellt werden. Es heisst nur, dass man darauf basierend in diesen Gebieten wenigstens einmal ernsthaft über Windkraft diskutieren kann.
  2. Das Bundesgesetz überlässt es den Kantonen, ob sie den Gemeinden ein Vetorecht einräumen wollen oder nur eine aktive Mitsprache und Mitgestaltung. Wir von Pro Wind sind, wie die Mehrheit der Kantone, die das Bewilligungsverfahren bereits angepasst haben, klar der Meinung, dass ein Vetorecht der Gemeinden nicht sinnvoll ist. Eine sichere Stromversorgung ist eine extrem wichtige, landesweite Aufgabe. Ein längerer Blackout hätte verheerende Folgen für alle und darf nicht in der Verantwortung einzelner Gemeinden liegen. 
  3. Der Beschleunigungserlass des Bundes erlaubt es den Kantonen, das beschleunigte Bewilligungsverfahren auf dem Verordnungsweg einzuführen, bis das Kantonsparlament das kantonale Gesetz angepasst hat und dieses in Kraft ist. Die Regierung sieht in ihrer Stellungnahme davon ab und will auf das Gesetz warten. Wir haben die Petitionskommission gebeten, den RR aufzufordern, mindestens den folgenden Projekten, die seit rund 15 Jahren beplant werden und immer noch in der Pipeline stecken, auf dem Verordnungsweg den Weg zu ebnen:
  • Windpark Chall (zusammen mit Solothurn), IWB
  • Windpark Hardwald, Muttenz, Primeo
  • Windpark Schleifenberg, Liestal, ebl
  • Windpark Liesberg, Primeo
Es geht um die Beschleunigung der Verfahren, nicht um eine
Genehmigung: weiter müssen alle nötigen Abklärungen getätigt werden, der Rechtsweg bleibt möglich.
Mit der Beschleunigung des Verfahrens bei diesen Projekten setzt der Kanton Basel-Landschaft ein wichtiges Zeichen bei der Energiewende.

Markus Stokar
Präsident Pro Wind Nordwestschweiz

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